Die EMF-Datenbank
~ 18. Februar 2010 ~
Die Bundesnetzargentur bietet einen Dienst wo man kartenbasiert die Sendestandorte und die Ergebnisse von EMF- Messungen einsehen kann. Die Genauigkeit ist dabei nicht wirklich gut.
Der Sender fällt
~ 3. Dezember 2009 ~
Westhausen 2001 - ein Mobilfunksender wird mitten im Dorf an einen Schornstein montiert ohne dass die Anwohner informiert wurden. Schnell kam starker Protest auf und eine Bürgerinitiative wurde gegründet. Der direkt benachbarte Kindergarten zeigte seinen Protest, wie auch Anwohner. Diese Aktivitäten, sowie baurechtliche Fehler des Betreibers verzögerten die nicht zu verhindernde Inbetriebnahme um rund ein Jahr.
Dann, gehäufte Krebserkrankungen um den Sendestandort fallen den Einwohnern auf. Doch bei vielen Einwohnern macht sich Resignation breit, denn man ist recht chancenlos gegen den langfristig abgeschlossenen Pachtvertrag.
Der Landesverband “Bürger-gegen-esmog” wird gegründet und viel Arbeit wird von Westhausen aus geleistet. Termine bei Landtagsfraktionen, Radiointerviews, Treffen mit Minister und unzählige Besprechungen bei Bürgermeistern und Betroffenen verbreiten die kritische Haltung gegenüber dem ungehinderten Ausbau der Mobilfunknetze über weite Teile Thüringens. Auch in Westhausen wird eine weitere Sendeanlage verhindert. Steinbach Hallenberg und die grosse Anzahl der Krebserkrankungen um den Sender sind thüringenweit bekannt geworden, sogar das Fernsehen berichtete ausführlich.
Nun ist es abzusehen, im kommendne Jahr wird der Sender in Westhausen verschwinden. Er wird demontiert und viele Anwohner atmen auf.
Doch das Bild der Freude wird stark getrübt, denn wie scheinbar durch den Gemeinderat beschlossen soll außerhalb ein 30m Mast für neue Funkanlagen gebaut werden. Ob die Belastung mit Mobilfunkwellen dann im Dorf wirklich geringer wird ist fraglich.
Die reine Entfernung von rund 1 km stellt dies nicht sicher. Auch ist anzunehmen, dass auf diesem Mast weitere Sendeanlagen montiert werden und sich so die Emissionen erhöhen.
Es bleibt abzuwarten, ob die Verantwortlichen für den Pachtvertrag den selben Fehler wie der bisherige Standortvermieter macht und einen langfristigen Vertrag abschließt.
Ein verantwortliches Handeln würde bedeuten, dass man sich ein grosses Mitspracherecht bei allen zukünftigen Funkanlagen auf dem Mast vorbehält und im Vertrag festhält, dass die maximale Belastung in den Lebensbereichen der Bürger nach aktuellen Kenntnisstand so gering wie möglich gehalten wird, so dass nicht nur die Handynutzung möglich ist, sondern eben auch maximale Vorsorge gewährleistet ist.
Wir in Westhausen hätten es nun in der Hand, exemplarisch eine Lösung aufzuzeigen, wo der Mobilifunkbetreiber sein Interesse der Netzabdeckung erreichen kann, aber auch die Bürger ihren belastungsarmen Lebensraum wieder bekommen.
Nehmen wir die Chance war?
Baubiologische Richtwerte für den Schlafbereich
~ 4. Juli 2009 ~
Baubiologische Richtwerte sind Vorsorgewerte. Sie beziehen sich auf Schlafbereiche, die besonders empfindliche Regenerationszeit des Menschen und das damit verbundene Langzeitrisiko. Sie basieren auf dem aktuellen baubio-logischen Erfahrungs- und Wissensstand und orientieren sich am Erreichbaren.
Das Dokument unten beinhaltet eine Übersicht über die wichtigsten Belastungen und die Grenzwerte dazu.
Sie sind allesamt nicht einklagbar und der offizielle Grenzwert zB für elektromagnetische Belastung in Deutschland ist ein Vielfaches höher.
Die Strahlenschutzkommission meint 1991 / 92
~ 4. Juli 2009 ~
Bereits zur Einführung der digitalen Mobilfunknetze waren negative Folgen auf Mensch und Tier der neuen Modulation bekannt.
Die Strahlschutzkommission wurde angefragt und veröffentlichte in Folge die Stellungnahme unten. Darin heist es über die athermischen Wirkungen, die laut dem Merkelschen Grenzwert nicht existent und relevant sind:
Wirkungen unterhalb dieser Schwelle werden als athermisch bezeichnet. Die damalige Strahlenschutzkommission schrieb unter anderem, dass diese Einwirkungen seit Jahrzehnten untersucht werden, die Folgen, auch die schädlichen, können als gesichert gelten, wie selbst die SSK des Bundes “aufgrund 15 jähriger Forschung” bereits 1991 geschrieben hat.
Interessant ist die Seite 6.
Hier das zugehörige PDF: