Die Selbstverpflichtungserklärung der Mobilfunknetz Betreiber

Kanzler Schröder hat in einer “Chefsachen- Entscheidung” eine Grenzwertabsenkung in Deutschland verhindert. Er hat im Gegenzug dazu mit den Netzbetreibern eine Selbstverpflichtungserklärung ausgehandelt in der die Betreiber die Einhaltung zugesichert haben.

Leider wurde sie vielerorts gebrochen und es sind kaum Fälle bekannt, wo die Betreiber wirklich die Vereinbarungen durchgängig und von sich aus eingehalten haben. Das ist aber scheinbar typisch für diese Art von Erklärungen und wurde auch in anderen Bereichen festgestellt.
Auch haben wir selbst erlebt, dass die Beauftragten der Netzbetreiber die Existenz und den Inhalt der Erklärung vor Ort z.B. bei Bürgermeistern geleugnet haben.

Hier das Dokument:

Selbstverpflichtungserklärung

Die Strahlenschutzkommission meint 1991 / 92

Bereits zur Einführung der digitalen Mobilfunknetze waren negative Folgen auf Mensch und Tier der neuen Modulation bekannt.
Die Strahlschutzkommission wurde angefragt und veröffentlichte in Folge die Stellungnahme unten. Darin heist es über die athermischen Wirkungen, die laut dem Merkelschen Grenzwert nicht existent und relevant sind:

Wirkungen unterhalb dieser Schwelle werden als athermisch bezeichnet. Die damalige Strahlenschutzkommission schrieb unter anderem, dass diese Einwirkungen seit Jahrzehnten untersucht werden, die Folgen, auch die schädlichen, können als gesichert gelten, wie selbst die SSK des Bundes “aufgrund 15 jähriger Forschung” bereits 1991 geschrieben hat.

Interessant ist die Seite 6.

Hier das zugehörige PDF:

SSK.DE1991

Mitgliedschaft im Landesverband Thüringen “Bürger gegen Elektrosmog”

Mitglied können alle Gruppen und Personen werden, die unsere Forderungen wie dargestellt mittragen wollen. Von Parteien und ähnlichen Gruppen können nur Ortsverbände Mitgliedschaften eingehen.

Die Mitgliedschaft erfordert die Nennung einer Kontaktperson, komplette Adresse und Telefonnummer (nur Festnetz), sowie möglichst einer E- Mail Adresse.

Es fallen keinerlei Beiträge und Gebühren an. Falls Sie die postralische Zusendung von Informationen wünschen, senden Sie uns bitte Freiumschläge mit Ihrer Adresse beschriftet, zu.

Die Arbeit erfolgt ehrenamtlich und ohne jedliche finanzielle Interessen, sowie unabhängig von Industrie und Politik.

Bitte füllen Sie den folgenden Mitgliedesantrag aus, und überenden Sie uns diesen umgehend.

Viele Unterstützer und Aktive verstärken unser Gewicht und unsere Handlungsmöglichkeiten.

Ein Mitgliedsantrag kann per mail als pdf Dokument angefordert werden

Finanzierung und Spenden

Wir arbeiten ohne jedlichen Geldfluss. Jeder Beteiligte trägt seine Kosten selbst.

Als Vereinigung ohne Buchführung können wir keine Geldspenden annehmen, allerdings können wir
Ihnen für unsere Arbeit wichtige Organisationen nennen, die auf finanzielle Unterstützung, auch gegen
absetzbare Spendenquittung angewiesen sind.

Falls Sie uns dennoch unterstützen möchten, bitten wir Sie, dies in Form von Sachspenden nach Rückfrage
zu tun, denn Porto, Briefumschläge und Tonerkassetten benötigen auch wir. Sie können auch Kosten übernehmen, wie die für diese Webseite.

Auch weiterhin suchen wir Spender zur Anschaffung eines weiteren Messgerätes , da die Anfragen dazu permanten zunehmen.

Die Arbeit erfolgt ehrenamtlich und ohne jedliche finanzielle Interessen, sowie unabhängig von Industrie und Politik.

Ziele des Landesverbandes Thüringen “Bürger gegen Elektrosmog”

Bei unserer Gründung im Juni 2002 ist die bedenkenlose, flächendeckende Installation der GSM- Mobilfunknetze und der Beginn des Aufbaus der UMTS- Netze Hauptthema.
Der Schutz und die Aufklärung der Menschen über die Wirkungen der ausgestrahlten, getakteten Mikrowellen auf die Gesundheit, vor allem die der Kinder sind primäre Ziele.
Wir fordern sofortige, radikale Änderung der Installationsphilosophie der Betreiber, und den verfassungsgemäss garantierten Schutz der Gesundheit vor den krankmachenden athermischen Folgen der Dauerbestrahlung an den Sendeanlagen.

Dies wird nur durch grundsätzliche Veränderungen im Betrieb des jetzigen GSM-.Netzes umsetzbar sein, Leitthema dazu ist die Beschränkung der Funktionsfähigkeit der Mobiltelefone auf Aussenbereiche durch Leistungsreduzierung der Sender, den Verzicht auf den Betreib an fragwürdigen Standorten, Reduzierung auf ein gemeinsames Netz für alle Betreiber und völliger Verzicht auf UMTS, mittelfristig im Umstellen der verwendeten Technologie in eine ungetaktete, also kontinuierliche strahlende Technologie oder Infrarothandys.

Die Beschränkung oder das Verbot weiterer Technologien, die getaktete Mikrowellen aussendet, wie WLAN und BlueTooth, beides Technologien zum kabellosen Verbinden von digitalen Geräten, auch Computern und Heimelektronik, sowie das DECT- Heimtelefon sind altuelle Themen.

Weitere Ziele sind zukünftig bei der Entwicklung neuer Technologien mit nicht absehbaren Folgen für die Menschen, wie die Vorhaben digital terristische Fernsehsender frühzeitig zu hinterfragen.

Hier die Stichpunkte, die gemeinsame Basis der beteiligten Bürgerinitiativen sind:

Keine Sendeanlagen in dem Umfeld von Schulen, Kindertagesstätten und Wohngebieten, Rückbau vorhandener Anlagen

Kein Inhouse/ Indoor- Betrieb, Beschränkung der Funktionsfähigkeit der Mobiltelefone auf Aussenbereiche, wo mobiles Telefonieren Sinn macht oder spezielle Indoor-Router

Drastische Grenzwertabsenkung (0,1µW/m2 Freibereiche, <0,1 µW/m2 Innenräume) und Leistungsreduzierung der Sendeanlagen

Aufbau eines gesundheitlich unbedenklichen, ungefährlichen Mobilfunknetzes für alle Mobilfunkunternehmen, Abschaltung des GSM/ UMTS- Netzes

Verbot von DECT- Systemen und Telefonen, Beibehalten des analogen CT1+ Systems für InHouse/InDoor- Telefonen (Schnurlose Heimtelefone)

Baugenehmigungspflicht und Einspruchsrecht der Bürger und Anwohner für alle Sendeanlagen und Standorte

Schutz und Information der Handynutzer durch Warnhinweise und einem “Beipackzettel”

Regelung der Handynutzung durch Kinder, Altersbegrenzung

Verbot von Handynutzung in öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen abgeschlossenen “Räumen”

Bei unserer Gründung im Juni 2002 ist die bedenkenlose, flächendeckende Installation der Mobilfunknetze und der Beginn des Aufbaus der UMTS- Netze Hauptthema.
Elektrosmog schädigt auf vielfälltige Art und Weise Lebewesen. Es verändert die biologischen Informationswege, es beeinflusst Organe und Zellvorgänge. Dies geschieht bei Strahlungsintensitäten wie sie durch die geltende Gesetze zulässig sind und viele Menschen sind von den Folgen betroffen. Meist wird bei der Erkrankung oder den Beschwerden gar nicht an die strahlende Umwelt gedacht, erst näheres Betrachten des Lebensumfelds der Betroffenen schafft Klarheit.

Die in grosser Zahl gemeldeten Häufungen von Beschwerden und Erkrankungen um die Sendeinstallationen zeigen aber, dass das Recht auf gesunden Lebensraum und dem Schutz der Bevölkerung ausgehöhlt ist. Weiter ist die Funktionsfähigkeit anderer elektronischer Geräte, von Autofernbedienungen bis zum Radio und Fernsehempfang deutlich beeinträchtigt.

Es bedarf einer sofortigen, umfassenden Änderung der gesetzlichen Situation. Sendeinstallationen dürfen nur noch ausserhalb oder in Bereichen erlaubt werden, die weit genug von menschlichen Ansiedlungen/ Schlafbereichen entfernt sind, und vor der Sendeleistung so optimiert sind, dass im Freibereichen Feldstärken von maximal ca. 1- 10 µW/m2 auftreten, und in den angrenzenden Bebauungen Werte unter 0,1 µW/m2 realisiert sind. Handynutzung ist auch so weiterhin möglich.

Auch bedarf die Handynutzung strenger Regelung. Überall wo sich in abgeschlossenen Bereichen, oder Fahrzeugen Menschen aufhalten können, muss die Benutzung streng limitiert sein, oder mittels technischer Einrichtungen die Belastung auf unter 1 Mikrowatt/m2 reduztiert werden, so dass nicht ungewollt höhere Belastungen einstellen.

Aber auch die weiteren Technologien, die mit getakteter Aussendung arbeiten, sind im Focus unserer Aktivitäten. Das Behördenfunksystem TETRA, der digitale terristische Rundfunk (DAB, DVB-T, DRM, etc…) gehören dazu, deren Ausbau flächendeckend bis 2004 geplant ist.
Die Bluetooth Systeme, das WLAN, MiMax der Computernetze, alles Strahlenquellen mit risikobehafteten Emissionen.

 

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